NEUES WAFFENGESETZ TRITT IN KRAFT
Mit der Veröffentlichung der Änderungen des Waffengesetzes im Bundesanzeiger sind die neuen Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung am 06.07.2017 in Kraft getreten.
Ab dem 06.07.2017 gelten die neuen Vorschriften zur Waffenaufbewahrung
Nach der Änderung des Waffengesetzes sind Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, nur noch in Waffenschränken, die mindestens über Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 verfügen, aufzubewahren.
Quelle: Format Tresorbau GmbH & Co.KG / 07.07.2017