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KFW-FÖRDERUNG FÜR EINBRUCHSCHUTZ (PROGRAMM 455-E) WIEDER MÖGLICH

KFW-FÖRDERUNG FÜR EINBRUCHSCHUTZ (PROGRAMM 455-E) WIEDER MÖGLICH

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat neue Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Daher können Privatpersonen wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen (Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“).

Informationen zur Förderung finden Sie hier auf der KfW-Webseite.

Hinweis: Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) für den Einbau/Austausch von Fenstern, Fenstertüren und Haustüren sowie Nachrüstung einbruchhemmender Produkte ist weiterhin gestoppt.

Quelle: BHE 07/2022

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