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KFW-FÖRDERUNG FÜR EINBRUCHSCHUTZ (PROGRAMM 455-E) WIEDER MÖGLICH – AKTUALISIERUNG

KFW-FÖRDERUNG FÜR EINBRUCHSCHUTZ (PROGRAMM 455-E) WIEDER MÖGLICH – AKTUALISIERUNG

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat neue Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Daher können Privatpersonen wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen (Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“).

Auch für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurden weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt, so dass bei der KfW auch wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden können.

Quelle: BHE 01/2022

Informationen zur Förderung finden Sie hier auf der KfW-Webseite und auf der BHE-Privatkunden-Homepage.

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