Wichtige Information für unsere Kunden zur KfW-Förderung
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig durch die KfW. Näheres dazu finden Sie auf unserer Homepage. Für die Erlangung der KfW-Förderung ist u.a.wichtig, dass die Scharf/Unscharf-Schaltung mit Zwangsläufigkeit erfolgen muss. D.h., es sind an den Zugängen zu den Sicherungsbereichen nur Scharfschaltmethoden erlaubt, die ein versehentliches Betreten eines scharfgeschalteten Bereiches elektromechanisch verhindern. Sprechen Sie […]