Alarmanlagen – geht das nicht einfacher?
„Das ist doch alles viel zu viel Aufwand. Kaufen Sie sich stattdessen nur ein Gerät, das mit völlig innovativer Technik funktioniert. Das können Sie irgendwo in eine Ecke stellen, schließen es an die Steckdose an und Ihr komplettes Haus wird überwacht!“ Diese Aussagen vermitteln häufig Zeitungsanzeigen, Internet und Verkäufer solcher Anlagen.
Doch was steckt hinter diesen Produkten? Können Verbraucher bzw. gewerbliche Kunden sich auf diese vermeintlichen Qualitätsaussagen in der Werbung wirklich verlassen? Solche Geräte arbeiten häufig mit einem eingebauten Druckmessgerät, ähnlich einem Barometer. Wenn nun jemand irgendwo ein Fenster oder eine Tür öffnet, kommt es kurzzeitig zu geringen Luftdruckschwankungen. Diese Druckschwankungen soll das Gerät erkennen und eine Alarmmeldung abgeben. In Zusammenhang mit diesen Anlagen werden häufig Techniken wie Druckalarm, Infraschall oder Volumen-überwachung genannt. Derartige Anlagen wurden auch schon unter der Bezeichnung „kosmische Einbrecherfalle“ vertrieben. Die Anbieter wollen vermitteln, dass es keiner großen Kenntnisse bedarf, eine funktionierende Alarmanlage zu planen und zu installieren. Aber: Eine Alarmanlage glänzt im optimalen Fall durch beharrliches Schweigen. Nur im Falle des Falles muss sie den Einbruch oder eine andere Gefahr zuverlässig melden. Das bedeutet auch, dass die Anlage – hoffentlich – selten „ausprobiert“ wird.
Empfehlung der Polizei:
Die Mindestanforderungen der Polizei an Einbruchmeldeanlagen sind im „Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ eindeutig festgelegt. Die Grundsätze zum Einsatz von Anlagenteilen/Geräten sind im Pflichten-katalog (Pfk) unter Nr. 4.3 wie folgt geregelt:
Es müssen grundsätzlich Anlagenteile/Geräte für Überfall- und Einbruch-meldeanlagen eingesetzt werden, die sowohl einzeln als auch auf bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von hierfür nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten Zertifizierungs-stellen (z.B. BSI/VdS) für die entsprechende Klasse geprüft und zertifiziert sind.
Obwohl Einbruchmeldesysteme, die auf Techniken wie Druckalarm, Infraschall oder Volumenüberwachung aufbauen, schon seit Jahrzehnten am Markt angeboten werden, liegen bisher keine Prüfungen und Zertifizierungen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten Zertifizierungsstelle vor.
Daher sind die Mindestanforderungen für eine Empfehlung durch die Polizei, die durch die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) für die Empfehlung von Einbruchmeldeanlagen vorgegeben sind, nicht gegeben und solche Systeme können nicht durch die Polizei empfohlen werden. Zudem ist der Aufbau solcher Systeme nicht mit einer klassischen Einbruchmeldeanlage nach Pflichtenkatalog vergleichbar.
Damit Kunden sicher sein können, dass ihre Alarmanlage im Ernstfall fehlerfrei arbeitet, ist es empfehlenswert, sich bei der Beratung und insbesondere bei technischen Fragen auf das Wissen örtlich ansässiger Fachunternehmen zu verlassen. Diese Fachleute sind auch die Richtigen, um regelmäßig zu überprüfen, ob die Alarmanlage (noch immer) ordnungsgemäß funktioniert. Adressnachweise mit qualifizierten Fachunternehmen erhalten Sie bei allen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen sowie beim BHE und beim VdS.
Quelle: BHE / 31 2017 / Newsletter
Informieren Sie sich dazu auch in einem Beitrag zu Infraschall-Alarmanlagen im BR-Fernsehen
Das BR-Fernsehen beleuchtete in der Sendung „Kontrovers“ am 7. Februar 2018 u.a. das Thema „Einbruchschutz – Wie Firmen mit Infraschall-Alarmanlagen Geschäfte machen“.
Den höchst interessanten Beitrag finden Sie unter www.br.de/nachrichten/wie-firmen-mit-infraschall-alarmanlagen-geschaefte-machen-100.html
Zu Wort kam u.a. die Präventionsstelle der Münchner Kriminalpolizei und das ProPK (Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes), die deutliche Kritik an Infraschall-Anlagen äußerten.
Quelle: BHE / 06 2018 / Newsletter