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KfW-Förderung angepasst

KfW-Förderung angepasst

Die Kreditbank für Wiederaufbau hat die Zuschüsse für private Einbruchschutzmaßnahmen nochmals angepasst. Ab sofort werden bereits die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten mit 20 % (vorher 10 %) bezuschusst. Für die Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, werden weiterhin 10 % der Ausgaben übernommen.
Die Mindestinvestitionssumme des Kunden liegt bei 500 €. Als maximalen Zuschuss zahlt die KfW 1.500 € aus. Anträge müssen wie bisher vor Vorhabensbeginn online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Auf der KfW-Homepage finden Sie einen ausführlichen Presseartikel zur neuen Preis-Staffelung. Detaillierte Informationen zur KfW-Förderung erhalten Sie auch auf (der) Homepage www.sicheres-zuhause.info.

Quelle: BHE / 18.10.17 / Newsletter 04/17

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