Wichtige Information für unsere Kunden zur KfW-Förderung
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig durch die KfW. Näheres dazu finden Sie auf unserer Homepage.
Für die Erlangung der KfW-Förderung ist u.a.wichtig, dass die Scharf/Unscharf-Schaltung mit Zwangsläufigkeit erfolgen muss. D.h., es sind an den Zugängen zu den Sicherungsbereichen nur Scharfschaltmethoden erlaubt, die ein versehentliches Betreten eines scharfgeschalteten Bereiches elektromechanisch verhindern.
Sprechen Sie uns bitte hierzu gezielt an, falls Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten.
Quelle: intern / KW 37-2020