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AKTUELLER STAND FÜR KFW-FÖRDERMITTEL

AKTUELLER STAND FÜR KFW-FÖRDERMITTEL

Bitte keine Anträge mehr zum Zuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen – die Fördermittel sind erschöpft

Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundes­mini­steriums für Wohnen, Stadt­ent­wicklung und Bau­wesen (BMWSB). Förder­mittel stehen nicht mehr zur Ver­fügung. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr zum Investi­tions­zu­schuss Ein­bruch­schutz (455-E) stellen.

Sie wollen sich vor Einbruch schützen? Dann nutzen Sie dafür den Kredit Altersgerecht Umbauen (159).

Zugesagte Anträge sind nicht betroffen:

Haben Sie schon eine Zusage/Antrags­be­stäti­gung er­halten? Dann ist Ihr Zu­schuss für Sie reser­viert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Ein­haltung der Förder­voraus­setzungen nach­weisen.

Quelle: KFW 22

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