AKTUELL KEINE BUNDESMITTEL FÜR DIE EINBRUCHSCHUTZFÖRDERUNG IM KFW-ZUSCHUSSPROGRAMM 455-E
Mit dem KfW-Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“ unterstützt der Staat Einbruchschutzmaßnahmen im Privatbereich, u.a. den Einbau von Alarmanlagen.
Die KfW-Bankengruppe hat diese Woche darüber informiert, dass derzeit keine Anträge im Zuschussprogramm 455-E gestellt werden können. Auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl stehen aktuell keine Fördermittel zur Verfügung. Die Förderung kann erst wieder aufgenommen werden, sobald mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2022 wieder Bundesmittel bereitstehen.
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.
Bitte beachten Sie:
Ihre Kunden können Förderanträge nur bei der KfW einreichen, bevor mit den Maßnahmen begonnen wird. Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen daher, bei Ihren Kundenkontakten oder Werbemaßnahmen derzeit auf Hinweise auf die KfW-Förderung zu verzichten, um Probleme mit Kunden oder Verzögerungen bei Projekten zu vermeiden.
Nicht vom Stillstand betroffen ist das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159), mit dem alternativ ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden kann.
Nur in den beiden KfW-Programmen 455-E und 159 wird elektronische Sicherungstechnik gefördert.
Übrigens: Für einbruchhemmende Investitionen an Fenstern und Fenstertüren stehen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) weitere Förderangebote zur Verfügung. Infos hierzu finden Sie u.a. auf unserer Privatkunden-Homepage, bei der KfW (Kredit, Zuschuss), beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim DFK (Deutsches Forum für Kriminalprävention).
Über neue Entwicklungen werden wir Sie entsprechend informieren.
Quelle: BHE 01/2022