Bundestag genehmigt Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen
Der Parlamentsbeschluss der vergangenen Nacht erleichtert es vor allem privaten Betreibern, in Einkaufszentren, Fußballstadien oder Parkplätzen mehr Videoüberwachung einzusetzen.
Hierfür wird im Bundesdatenschutzgesetz festgelegt, dass „der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von dort aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse“ gilt. Somit werden Sicherheitsaspekte im Vergleich zum Datenschutz stärker als bisher in die Entscheidung über die Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen einbezogen.
BHE 10.03.17