Einbruchschutz: Neue KfW-Förderbedingungen
Mit Wirkung vom 01.04.2019 wurden die Förderbedingungen zum Einbruchschutz in dem KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (455-E) angepasst. Die förderfähigen Maßnahmen haben nun ein eigenes Merkblatt Einbruchschutz-Investitionszuschuss mit der Anlage „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ erhalten. Diese technischen Mindestanforderungen sind verpflichtend für die Förderung einzuhalten.
Einen Kurz-Überblick über das Förderprogramm bietet der „Steckbrief Einbruchschutz“.
Quelle: BHE / KW 14-2019