Förderung
Die Entscheidung zum Erwerb einer Einbruchmeldeanlage ist immer auch mit der Kostenfrage verbunden. Je umfangreicher und komfortabler die Ausstattung, umso mehr gehen auch die Kosten in die Höhe. Dennoch möchte – und sollte man vielleicht auch nicht – auf wesentliche Baugruppen oder Funktionen verzichten, nur um des Geldes wegen.
Gern unterstützen wir Sie deshalb auch, wenn es um die finanzielle Seite einer solchen Anschaffung geht.
Einbruchmeldeanlagen, Videosysteme, Rauchwarnmelder – all dies ist inzwischen auch zum sogenannten „Discountpreis“ erhältlich. Verschiedentlich wurden die Systeme und Baugruppen schon getestet und die Ergebnisse in der Presse, im Internet oder im Fernsehen öffentlich gemacht. Hier muss letztlich jeder Nutzer selbst seine Prioritäten festlegen. Wer keine Abstriche bei der Qualität und Zuverlässigkeit seiner Anlage machen möchte, aber vielleicht die höheren Kosten scheut – für den haben wir eine gute Nachricht:
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Es können 10% der Ausgaben an Sie zurück erstattet werden (min. 200€ bis max. 1500€). Viele Produkte unserer Partnerfirmen erfüllen die notwendigen Kriterien. Nähere Informationen zur Förderung finden Sie auf www.kfw.de/455.
Achtung! Bitte beachten Sie zu den Fördermöglichkeiten immer unsere aktuellen News, da sich die Bedingungen bzw. die Verfügbarkeiten der Zuschüsse zur Zeit ständig ändern.
Kommt eine Förderung für Sie nicht in Frage, lassen sich die Handwerker-Rechnungen auch in Ihrer Einkommen-Steuererklärung finanziell mit einbringen.
Letztlich honorieren auch immer mehr Versicherungen das Engagement in Sachen Einbruchschutz und gewähren teilweise Prämiennachlässe bei der Gebäudesachversicherung oder bei der privaten Haftpflichtversicherung.
Bei Fragen zur Förderfähigkeit stehen wir Ihnen gern bis zum Schluss beratend zur Seite.